Wasserschaden versicherung zahlt nicht alles
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– Natürlich hat die Gebäudeversicherung prinzipiell Recht, wenn Sie rechtmäßig feststellt, dass in der vorliegenden Gebäudeversicherungs-Police durch Starkregen entstandene Schäden nicht gedeckt sind. Muss also der Boden geöffnet und Rohrummantelungen beschädigt werden, damit das Loch in der Fußbodenheizung repariert werden kann, müssen auch die Kosten für die neuen Rohrummantelungen und den Fußboden erstattet werden.
Fall 2: kumulatives Vorliegen von Wasserschäden
Das OLG Frankfurt hat am 20.11.2019 (Gz.: 12 U 42/19) entschieden, dass die Obliegenheit nicht genutzte Gebäude genügend häufig zu kontrollieren und dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten, kumulativ vorliegen müssen.
Jedoch stimmt das nicht ganz, denn unter Umständen lassen sich mit einem professionellen Gutachter und erfahrenen Schadenshilfe-Experten die Sache noch richtigstellen – und die Kosten für die Wasserschadensanierung doch noch durchsetzen. Es kann daher auch sein, dass unter Umständen auch Obliegenheitsverletzungen von der Gebäudeversicherung eingewandt werden.
Gerechtigkeit ist unser Antrieb
Kreativ.
Ganz im Gegenteil sind Sie verpflichtet, den Schaden durch geeignete Maßnahmen zu begrenzen und das sollten Sie auch tun.
Rechtliche Unterstützung bei Wasserschäden im Gebäude
Die Deckung von Wasserschäden durch die Gebäudeversicherungen hängt von der Art des Schadens, den spezifischen Bedingungen der Versicherung und den Umständen des Einzelfalls ab.
Machen Sie ausreichend Bilder von der Situation im Gebäude und den Schäden. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu lesen und bei Bedarf zusätzliche Deckungen zu erwägen. Das ist nicht immer böser Wille der Versicherungsgesellschaft, sondern häufig sieht der abgeschlossene Tarif (Versicherungsvertrag) eben tatsächlich keine Entschädigung im konkreten Fall vor, weil die Wasserschaden-Ursache in der gewählten Police nicht gedeckt ist.
In diesem Fall lässt sich z.B.
Sollte dennoch eine gerichtliche Klärung notwendig werden, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck und stellen sicher, dass Ihre berechtigten Ansprüche nicht unbeachtet bleiben.
Besonderen Wert legen wir auf transparente Kommunikation, verständliche Erläuterungen und eine individuelle Betreuung – ganz gleich, ob es um einen Wasserschaden in einem Einfamilienhaus, einer Mietwohnung oder einem gewerblich genutzten Gebäude geht.
Eine rechtzeitige und kompetente Unterstützung durch unsere spezialisierte Kanzlei kann entscheidend sein, wenn die Versicherung nach einem Wasserschaden nicht zahlt.
Wenn die Versicherung den Wasserschaden nicht reguliert, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck.
Kontaktieren Sie unsWer zahlt welchen Wasserschaden
Drei Versicherungen regulieren einen Wasserschaden vollständig oder teilweise.
Das ist bei ganz vielen Hausbesitzern der Fall: Sie haben Schutz vor z.B. – Dafür muss man als Gutachter aber genauer hinschauen, über das Interesse der Versicherung an der schnellen Schadenfallbearbeitung hinaus…
Wasserschaden – Hausratversicherung zahlt nicht
Bleiben wir bei einem ähnlichen Fall eines durch Starkregen vollgelaufenen Balkons, und schauen auf die involvierte Hausratversicherung: Das sich auf dem Balkon aufgestaute Wasser hat durch Balkontür gedrückt und sich seinen Weg ins Wohnungsinnere gesucht – mit beachtlichen Schäden am Parket, Teppich und bodennahem Mobiliar.
– Die Antwort: Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf! Während Ausschlüsse in der Versicherung ein bestimmtes Risiko vom Versicherungsschutz ausnehmen, sind in Obliegenheiten Verhaltensweisen und Pflichten des Versicherungsnehmers geregelt.
Ist ein Risiko bzw. Lag es vielleicht am Installateur, der sich seinen Installationsservice hat teuer bezahlen lassen, aber das Gerät dennoch nicht korrekt angeschlossen hat?…
Versicherung zahlt nicht nach Wasserschaden – Holen Sie sich Unterstützung durch die Deutsche Schadenshilfe
Was tun, wenn die Versicherung den Wasserschaden nicht bezahlen will?
zügig einen Sachverständigen, der die Schadensursache und die entstandenen Schäden bewertet.
Auch der Wasseraustritt aus einer Heizungsanlage oder sogar aus einem Wasserbett ist in den Bedingungen der Gebäudeversicherung häufig abgedeckt.
Der Versicherungsschutz bei diesen Wasserschäden ist aber häufig Gegenstand einer sogenannten erweiterten Elementardeckung, die mit der Gebäudeversicherung gesondert vereinbart werden muss. Unter Umständen lässt sich nachweisen, dass beim Bau des relativ neuen Hauses grobe Baufehler vorliegen, zum Beispiel eben die Wasserableitung durch Dach- und Regenrinnen nicht ordnungsgemäß gemäß Bauvorschriften erfolgte.